Schornsteinfeger 2026: Welche Termine Pflicht sind und was sie kosten
Der Schornsteinfeger-Besuch ist in Deutschland keine Empfehlung, sondern Pflicht: Wie oft gekehrt und gemessen wird, legt die Kehr- und Überprüfungsordnung je nach Heizungsart fest — typisch sind ein bis drei Termine pro Jahr für Festbrennstoff-Feuerstätten wie Kaminöfen und ein regelmäßiger Rhythmus für Öl- und Gasheizungen. Die gute Nachricht: Für ein normales Einfamilienhaus bleiben die jährlichen Kosten meist deutlich unter 150 Euro.
Seit der Liberalisierung dürfen Sie für die meisten Arbeiten — Kehren, Überprüfung, Abgasmessung — den Schornsteinfeger frei wählen; er muss nur in der Handwerksrolle als Schornsteinfeger eingetragen sein. Zwei hoheitliche Aufgaben bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger: die Feuerstättenschau (alle dreieinhalb Jahre, im Turnus zweimal in sieben Jahren) und die Abnahme neuer oder geänderter Feuerstätten.
Die Feuerstättenschau ist mehr als Formalie: Der Bezirksschornsteinfeger prüft alle Feuerstätten und Abgasanlagen im Haus auf Betriebs- und Brandsicherheit und legt im Feuerstättenbescheid fest, welche Arbeiten in welchem Turnus fällig sind. Diesen Bescheid sollten Sie aufbewahren — er ist Ihre verbindliche To-do-Liste.
Wichtig für alle mit Kaminofen: Ohne regelmäßige Kehrung drohen nicht nur Bußgelder, sondern im Brandfall Probleme mit der Versicherung. Und der Schornsteinfeger ist auch der Ansprechpartner, wenn ein alter Ofen die Feinstaub-Grenzwerte nicht mehr einhält und stillgelegt oder nachgerüstet werden muss — ein Thema, das aktuell viele Besitzer älterer Öfen betrifft.
Was kostet der Besuch? Die früher bundesweit einheitliche Gebührenordnung gilt nur noch für hoheitliche Aufgaben; frei wählbare Arbeiten werden marktüblich berechnet. Als Richtwerte: Kehrung je nach Aufwand 30 bis 80 Euro, Abgaswegüberprüfung ähnlich, Feuerstättenschau nach Gebührenverzeichnis. Anfahrt und Anzahl der Feuerstätten bestimmen den Endpreis — ein Kombitermin für alles zusammen spart Geld.
Der Schornsteinfeger ist außerdem ein unterschätzter Berater: Er kennt Ihr Abgassystem und sagt Ihnen ehrlich, ob der geplante neue Kaminofen zum Schornstein passt, ob eine Querschnittsanpassung nötig wird und welche Vorschriften bei Aufstellung und Abständen gelten — idealerweise VOR dem Ofenkauf fragen, nicht danach.
In unserem Verzeichnis finden Sie Schornsteinfeger und Schornstein-Services mit echten Kundenbewertungen — für Kehrtermine, Beratung vor dem Ofenkauf und die Abnahme neuer Feuerstätten.
Häufige Fragen
Das legt die Kehr- und Überprüfungsordnung je nach Feuerstätte fest: Kaminöfen je nach Nutzung bis zu dreimal jährlich, Öl-/Gasheizungen in regelmäßigem Turnus. Verbindlich steht Ihr Pflichtprogramm im Feuerstättenbescheid.
Für Kehren, Überprüfung und Messungen ja — der Betrieb muss nur als Schornsteinfeger in der Handwerksrolle eingetragen sein. Feuerstättenschau und Abnahmen bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Für ein typisches Einfamilienhaus meist unter 150 Euro jährlich. Einzelleistungen wie Kehrung oder Abgasmessung liegen je nach Aufwand bei etwa 30 bis 80 Euro; Kombitermine sparen Anfahrtskosten.
Es drohen Bußgelder und letztlich die Ersatzvornahme durch den Bezirksschornsteinfeger auf Ihre Kosten. Im Brandfall riskieren Sie zudem Kürzungen der Versicherungsleistung.
